Auf dieser Seite werden alle Informationen und Änderungen durch Corona veröffentlicht. Mit Sicherheit wird uns die Corona-Pandemie noch lange begleiten. Wie das unseren Schulalltag beeinflusst und was es zu beachten gilt kann sich stätig ändern. Alles wichtige veröffentlichen wir zeitnah auf dieser Seite.
Hier dier Elternbrief als Download:
Liebe Eltern,
leider liegt der Inzidenzwert in Schwerin noch über 50. Somit beginnen wir nach den Ferien wieder mit der freiwilligen Präsenz der Schülerinnen und Schüler. Die Kinder, die von uns betreut werden sollen , müssen eine Gesundheitsbestätigung mitbringen. Diese finden Sie auf unserer Homepage (Link) oder auf dem Bildungsserver (Link).
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Schulze
Schulleiterin
18.01.2021
Weitere Informationen übersichtlich zusammengefasst:
Nr.038-21 | 18.02.2021 | BM | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bald gehen die Winterferien zu Ende. Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Diesen Stufenplan hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mit den Schulträgern und den anderen Partnern des MV-Gipfels abgestimmt und beschlossen. Er orientiert sich an den 7-Tage-Inzidenzwerten.
Der neue Stufenplan greift ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021. Montag und Dienstag der kommenden Woche sind Übergangstage. Die Präsenzpflicht ist überall noch aufgehoben bzw. in Vorpommern Greifswald gilt in den Klassen 1-6 Notbetreuung.
„Mit diesem Stufenplan schaffen wir eine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Damit zeigen wir den Weg auf, wie die Schulen in MV schrittweise wieder öffnen. Ich freue mich sehr, dass wir ab nächstem Mittwoch für die Grundschüler und die Klassen 5 und 6 dort im Land wieder täglichen Regelbetrieb anbieten können, wo die 7-Tages-Inzidenz seit 10 Tagen verlässlich unter 50 liegt. Gerade für die Kleinsten ist das Lernen im persönlichen Austausch mit den Lehrkräften in der Schule unerlässlich. Lesen, Schreiben und Rechnen lernen die Kinder nicht wirklich gut allein in Distanz am Computer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.
Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Seit dem Stichtag 13. Februar 2021 lagen der Landkreis Vorpommern-Rügen, die Hansestadt Rostock und der Landkreis Rostock mit ihren 7-Tages-Inzidenzen verlässlich unter 50. In diesen Regionen werden am kommenden Mittwoch, dem 24. Februar 2021 voraussichtlich die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 der Regionalen Schulen wieder in den täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten können. Es herrscht wieder die Präsenzpflicht. Kinder mit Vorerkrankungen oder die in einem Haushalt mit besonders gefährdeten, vorerkrankten Personen leben, können sich auch weiterhin von der Präsenzpflicht befreien lassen.
Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick:
7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:
Es gilt an allen o.g. Schulen die Präsenzpflicht
7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:
Hier gelten die folgenden Regelungen wie vor den Winterferien:
Diese Regelungen werden ab dem 22. Februar 2021 voraussichtlich für die Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie für in der kreisfreien Stadt Schwerin gelten.
7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:
Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 22. Februar 2021 in den Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald Anwendung finden. Für einen Wechsel ist zunächst eine 7-Tages-Inzidenz unter 150 über mindestens 10 Tage erforderlich.
ACHTUNG ELTERN:
Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien wieder den Präsenzunterricht an den Schulen besuchen, müssen wie bereits nach den Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien wieder ein von den Eltern ausgefülltes Formular vorlegen, in dem sie versichern, dass der Schüler oder die Schülerin sich in den vergangenen 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Außerdem ist zu erklären, dass der Schüler oder die Schülerin keine Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen könnten. Das Formular und weitere Informationen dazu sind über die Schulen zu beziehen oder im Internet unter https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632858 herunterzuladen.
Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Förderschulen, sind auf https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632856 zu finden.
(Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=167829&processor=processor.sa.pressemitteilung, Artikel vom 18.02.2021)
Die Dokumente stehen hier als Download bereit:
Andere Sprachen:
Brief von der Ministerin vom 14.12.2020
Sehr geehrte Eltern,
im der nachfolgenden PDF-Datei finden Sie den Brief unserer Ministerin Frau Martin zur Kenntnisnahme. Darin geht es um die Aufhebung der Präsenpflicht in der Schule vom 16.12.2020 - 08.01.2021.
Stand: 14.12.2020
Allgemeinverfügung vom 11.12.2020
Zur aktuellen Situation steht nachfolgend die Allgemeinverfügung der Stadt Schwerin für die Grundschule Lankow zur Verfügung:
Stand: 11.12.2020
Einige Fakten als Zusammenfassung:
- Häusliche Quarantäne für alle Schüler der Klassenstufen 1,2 und DFK.
- Häusliche Quarantäne für alle Lehrkräfte, die am 07.12.2020, 08.12.2020 und 09.12.2020 in den Klassenstufen unterrichtet haben.
- Dauer der Quarantäne bis zum 23.12.2020 24:00 Uhr.
- Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder sonstige Beschäftigte, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
Für sie erfolgen separate Anordnungen der Maßnahmen.
- Auf SARS-CoV-2 wurden Kontaktpersonen 1. Grades getestet. Ein Test fiel positiv aus im Schülerkreis.
Bitte lesen Sie die komplette Allegmeinverfügung für die Grundschule Lankow.
Beachten Sie auch den Flyer zur Quarantäne:
Der Flyer vom Ministerium informiert über die Quarantäne (Stand 09.12.2020) und steht zum Download bereit.
"Sollte es an der Schule Ihres Kindes/Ihrer Kinder in den nächsten Tagen oder Wochen einen bestätigten
COVID–19–Fall geben, ist dies kein Grund zur Panik. Sowohl die Schule mit ihrem Hygieneplan als auch das Gesundheitsamt haben für solche Fälle feste Abläufe, die wir Ihnen als Vorabinformation in diesem Flyer zukommen lassen möchten.
Die Dauer der Quarantäne wird ausschließlich vom Gesundheitsamt angeordnet. Sofern Ihr Kind Teil der in Quarantäne versetzen Gruppe ist, ergeben sich daraus für Sie einige Dinge, die beachtet werden müssen."
Aufgrund einiger Nachfragen veröffentlichen wir hier noch einmal die coronabedingten Stunden und Pausenzeiten:
1. Stunde: 07:30 - 08:15 Uhr
2. Stunde: 08:30 - 09:15 Uhr
Hofpause: 09:15 - 10:20 Uhr für die Klassen 1,2 und DFK (Klassenstufe 3 und 4 verbleiben im Schulgebäude während der Pause)
3. Stunde: 09:35 - 10:20 Uhr
Hofpause: 10:20 - 10:45 Uhr für die Klassen 3 und 4 (Alle anderen Klassen verbleiben im Schulgebäude oder der Unterricht ist bereits beendet.)
4. Stunde: 10:45 - 11:30 Uhr
5. Stunde: 11:40 - 12:25 Uhr
6. Stunde: 12:35 - 13:20 Uhr
Die Zeiten wurden unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften entwickelt.
Brief des Landeselternrates Meckelnburg-Vorpommern. Bitte Lesen.
Stand 10.08.2020
In der PDF "Informationen zum Schulbeginn 2020" finden sie wichtige Informationen zum Schulstart am 03.08.2020.
Stand: 29.07.2020
Die "Tipps" -Dateien behandeln die Themen rund um COVID-19. Diese können Sie auch mit ihren Kindern gemeinsam lesen, da altersgemäße Darstellungen die Themen visualisieren.
Wichtige Informationen zu: Beschwerden, Übertragung, Ziel der Maßnahmen, Vorbeugende Maßnahmen, Infektion und Quarantäne, Hände waschen und desinfizieren in verschiedenen Sprachen.